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Rürup-Rente

Die Rürup-Rente nennt man auch Basisrente. Seit 2005 kann man diese Form der Altersvorsorge nutzen. Altersvorsorgestrategien gibt es viele, die Rürup-Rente aber wird staatlich gefördert und wurde speziell für Selbständige und Freiberufler entwickelt. Sie bilden die größte Zielgruppe, was auch Gründe hat:

- Selbstständige mit einer sehr hohen Steuerbelastung haben die Möglichkeit der Riesterrente nicht.
- Selbstständige können ihre Aufwendungen für Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen nicht mehr steuerlich geltend machen. (Nur für Verträge von vor 2005, für die bis zum Ende 2004 Beiträge entrichtet wurden.)
- Es musste eine Lösung geschaffen werden.

Im Prinzip handelt es sich bei der Rürup-Rente um einen Rentenversicherungsvertrag, der in den Kriterien den Leistungen der gesetzlichen Rente entspricht.
Die regelmäßigen Rentenauszahlungen, die man mit einem Vertrag erwirbt, beginnen frühestens ab dem 60. Lebensjahr und müssen versteuert werden.

Dennoch stellt die Rürup Rente eine sehr sinnvolle Alternative für Selbständige zur Altersvorsorge dar. Altersvorsorge ist mehr als wichtig heutzutage, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.

Die Rürup-Rente wird durch den Staat durch attraktive Steuervergünstigungen gefördert. So ist es möglich, einen jährlich steigenden Teil der Beiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen. Steuerlich berücksichtig werden hier jährlich höchstens 12.400 Euro, bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, entsprechend bis zu 24.800 Euro (Stand: 2007).

Wichtig ist, dass man weiß, dass es, ähnlich wie bei der Riester-Rente, bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht gibt, was bedeutet, dass der angesparte Betrag nicht in einer Summe ausgezahlt wird, sondern lebenslang verrentet wird. Auch eine Vererbung, eine Übertragung oder eine Beleihung ist nicht möglich.

Aber es gibt neben den staatlichen Förderungen noch weitere positive Aspekte der Rürup-Rente.

Aus diesen und weiteren Gründen ist die Rürup Rente eine sinnvolle Ergänzung der Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler, die man sich nicht entgehen lassen sollte.

Die Rürup-Rente kann aber nicht nur von Selbstständigen genutzt werden, sondern auch von Angestellten und Beamten. Hier gibt es aber andere steuerliche Regelungen. Der abzugsfähige Betrag wird um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Daraus ergibt sich, dass der Höchstbetrag der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen bei Arbeitnehmern von der Höhe des Bruttojahreslohnes abhängig ist. Bei Beamten dagegen wird die Kürzung nach einem fiktiven Arbeitgeberanteil berechnet.

Als Selbstständiger ist es durchaus eine Überlegung wert, sich einen Rürup-Vertrag zuzulegen, dabei ist natürlich eine fachmännische Beratung unumgänglich, damit man für sich die optimale Lösung findet.