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Steuerliche Belastung

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine Leibrente. Daraus ergibt sich die Tatsache, dass der Versicherungsnehmer erst ab seinem 60. Lebensjahr eine monatliche Rente ausgezahlt bekommt. Eine Gesamtkapitalauszahlung ist nicht möglich. Die erworbene Rente setzt sich wie folgt zusammen: zuvor gesparte Beiträge + Erträge. Es handelt sich also auch um eine Geldanlage.

In der Ansparphase können die monatlichen Beiträge flexibel gestaltet werden, man legt die Höhe also selbst fest, was ein entscheidender, individueller Vorteil ist. Es ist aber ratsam, konstant hohe Zahlungen vorzunehmen, damit der Sparer später wirklich von der Rürup-Rente profitiert.

Für die Beitragsphase gilt: je jünger der Versicherungsnehmer, desto besser, da so eine große Summe an Beitragszahlungen zusammenkommt (auch bei geringen Beiträgen) und entsprechend hoch fällt die Rente später aus.

Was man aber in der Ansparphase noch beachten sollte:
- Bei Todesfall des Versicherungsnehmers verfällt das Vermögen zu Gunsten der Versichertengemeinschaft.
- Es gibt aber Möglichkeiten, dem entgegen zu wirken: Hinterbliebenenrente (Rente geht dann im Todesfall des Versicherungsnehmers an den Ehepartner oder an die kindergeldberechtigten Nachkommen) oder Zusatzversicherung, die die Rückerstattung der gezahlten Beiträge im Todesfall garantiert.
- Die Förderungen entfallen aber bei Tod des Sparers.

In der Beitragsphase profitiert der Sparer der Rürup-Rente in erster Linie von den steuerlichen Vorteilen, was man aber auch vor dem Abschluss eines Vertrages beachten sollte, ist die Versteuerung der monatlichen Rentenzahlungen.

Hierbei gilt:
- zu Beginn des Rentenbezuges ist der steuerpflichtige Anteil festgeschrieben
- bis 2040 sind die Rentenleistungen nur begrenzt steuerpflichtig
- seit 2005 wird die Hälfte der monatlichen Auszahlungen besteuert
- bis 2020 steigt dieser Satz jährlich um 2% an, bis 2040 danach um 1%, bis schließlich der gesamte monatliche Rentenbetrag versteuert werden muss

Da man sowieso den Einzelfall klären muss und die Individualität nicht aus den Augen lassen darf, gilt es somit auch zu beachten, ob die Einsparungen der Ansparphase die Steuersätze in der Rentenphase ausgleichen. Eine Fachberatung kann hier Licht ins Dunkel bringen und den richtigen Weg der privaten Altersvorsorge finden.