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Rürup-Rente - Wer wird gefördert?
Die private Vorsorge für das eigene Alter wird vom Staat gefördert. Das allein ist schon Grund genug, sich mit der Rürup-Rente auseinander zu setzen. Gefördert werden hier speziell Selbstständige und Freiberufler, für die diese Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen wurde.
Die Förderung sieht hierbei folgendermaßen aus:
- Der Sparer erhält bestimmte steuerliche Vorteile.
- 60% der Aufwendungen können seit 2005 von der Steuer abgesetzt werden
- Höchstgrenze liegt hierfür bei 12.400 Euro für Ledige und 24.800 Euro für Verheiratete
- Der Betrag der Förderung erhöht sich in den Folgejahren aber kontinuierlich, 2025 können somit 100% der Aufwendungen bzw. bis zu 20.000 Euro für Unverheiratete und 40.000 Euro für Ehegatten steuerlich geltend gemacht werden.
Wer sich damit beschäftigt und sich einige Beispiel durchrechnet, kommt schnell auf eine lohnenswerte Rendite von 7-9%, natürlich abhängig vom Einkommen, von der Vertragslaufzeit und den Zuschüssen.
Wie gesagt, ist die Rürup-Rente vorwiegend für Selbständige interessant, wobei auch Arbeitnehmer und Beamte diese Altersvorsorge abschließen können. Hier gelten dann aber andere Regelungen:
- Der steuerlich absetzbare Betrag wird um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt.
- Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug richtet sich somit nach dem Bruttojahreslohn.
- Bei Beamten wird die entsprechende Kürzung nach einem fiktiven Arbeitgeberanteil berechnet
Insgesamt kann man sagen, dass die Rürup-Rente eine gute Altersvorsorge-Ergänzung ist, wobei sie wegen ihrer Renditestärke besonders für jüngere Sparer interessant ist.
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