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Risterrente, Rister Rente

Die Risterrente wurde vor wenigen Jahren von der Bundesregierung eingeführt und dabei handelt es sich um eine staatlich geförderte Rente. Von der Rister-Rente profitieren vorwiegend solche Personen, die monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, also dort pflichtversichert sind. Jeder Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Zivildienstleistende und Bundeswehrmitarbeiter die Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können eine Risterrente beantragen. Außerdem sind Personen berechtigt, die ein freiwilliges soziales Jahr leisten. Als weiteres sind Behinderte berechtigt, die in Heimen oder anerkannten Werkstätten arbeiten und 20 Prozent der Arbeit eines normalen Arbeitnehmers in Vollzeit leisten. Ebenso sind Handwerker, Vorruhestandsgeld-Bezieher, Ehepartner eines Anspruchsberechtigten und Eltern berechtigt. Die Risterrente fördert keine Selbstständigen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen, geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, Rentner und ALG II Empfänger.

Wer sich für eine Risterrente entscheidet, der profitiert von zahlreichen Vorteilen. Die folgenden Grundzulagen gibt es bei der Risterrente:

2006/2007 114 Euro Grundzulage

2008 154 Euro Grundzulage

Wer Kinder hat der erhält die folgenden Kinderzulagen pro Kind:

2006/2007 138 Euro Kinderzulage

2008 185 Euro Kinderzulage

Damit die Zulagen geleistet werden ist es erforderlich dass in den Jahren 2006/2007 drei Prozent des Bruttoeinkommens in den Riestervertrag eingezahlt werden. Die Einzahlung steigt ab dem Jahre 2008 dann auf vier Prozent des Bruttoeinkommens. Werden weder die Grundzulagen noch Kinderzulagen in Anspruch genommen, müssen bei einem Bruttojahreseinkommen von 20.000 Euro also 800 Euro und somit vier Prozent in den Riestervertrag eingezahlt werden.

Jeder, der hohe Steuerzahlungen leistet, der profitiert vom Sonderausgabenabzug und erhält bei einer erheblichen Steuerlast zirka 50 Prozent seiner geleisteten Beiträge zurückerstattet, wenn diese den Wert von 2100 Euro erreicht haben. Wer kein so hohes monatliches Einkommen erzielt, der muss monatlich mindestens 5 Euro einzahlen damit von der staatlichen Förderung profitiert wird. Bei der Rister-Rente gilt eine nachgelagerte Besteuerung und bedeutet, dass die Ansparzeit steuerfrei ist, aber die Rente vollständig besteuert wird.

Das Verbraucherschutzministerium hat folgende Punkte festgelegt, die für die Rister-Rente gelten:

1) Es muss vom Anbieter (Bank oder Versicherungsgesellschaft) gewährleistet sein dass die Rister-Rente erst ab dem 60.Lebensjahr also mit Bezug der Altersrente gezahlt wird.

2) Der Anbieter muss auf jeden Fall die eingezahlten Beiträge als Rister-Rente zahlen sobald der Versicherte die Rente beginnt

3) Es bestehen lebenslange Leistungen für die Kunden

4) Es muss sichergestellt sein dass die Anlageform nicht gepfändet und nicht auf Arbeitslosengeld oder ALG II angerechnet werden kann

5) Der Anbieter muss den Kunden über alle Kosten informieren die in Verbindung mit dem Riestervertrag stehen

6) Der Kunde muss innerhalb der Vertragslaufzeit jedes Jahr eine Aufstellung erhalten wofür seine Beiträge verwendet wurden

7) Der Anbieter muss soweit möglich erklären ob ethische, ökologische und soziale Punkte im Zuge der Beitragsverwendung berücksichtigt wurden
Weil die gesetzliche Rentenversicherung auf langer Sicht nur noch eine minimale Grundrente leisten kann, ist der Abschluss einer Rister-Rente durchaus sinnvoll und kann damit die staatliche Rente erhöhen.