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Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, welche sie freiwillig abschließen können um persönliche Versorgungslücken um Alter zu schließen. In seinem Arbeitsleben zahlt man Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fond und erhält staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge. Riesterprodukte sind behördlich zertifiziert und die Versicherer garantieren eine Rückzahlung in mindestens der Höhe der eingezahlten Beiträge plus einer Mindestverzinsung von 2,25%. Dank der Förderung liegt die Rendite jedoch meist deutlich über dem Zins für vergleichbare Anlagen.

Wer hat Anspruch auf die staatliche Förderung der Riester-Rente?
Anspruch auf Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge haben alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, alle Beamten, Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und arbeitslose. Selbstständige, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind erhalten keine Riester-Förderung

Leistungen der Riester-Rente
Die Leistungen sind vertragsabhängig. Folgende Auszahlungen stehen zur Auswahl
- lebenslange Rente
- eine lebenslange Rente mit Garantiezeit: die Riesterrente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt
- eine lebenslange Rente mit Todesfallleistung: das angesparte Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten wird nach dem Tod des Rentenbeziehers in Höhe der ausstehenden Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt

Im Regelfall können Zahlungen gleichzeitig mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden, also mit 65 Jahren. Es besteht aber auch die Möglichkeit eine Auszahlung der Riester-Rente zum 60. Lebensjahr zu beantragen wenn die gesetzliche Rente schon früher bezogen wird. Die Beträge sind dann natürlich geringer als bei einer Auszahlung ab dem 65. Lebensjahr.

Das Vorsorgevermögen eines vor Rentenantritt Verstorbenen kann vererbt werden. Wenn allerdings die steuerlichen Vorteile und die erhaltenen Zulagen erhalten bleiben sollen, muss das Vorsorgevermögen auf einen Riestervetrags des Ehepartners überschrieben werden. Vorrausetzung ist, dass der Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes in häuslicher Gemeinschaft mit dem Zulageberechtigten gelebt hat.

Wie viel erhalte ich vom Staat dazu?

Die Förderung steigt parallel zu den freiwilligen Beiträgen bis 2008 in Zwei-Jahres-Schritten. Wer den vollen Sparbetrag aufwendet erhält folgende Höchstzulagen Allein stehende:
2006 - 114,- Euro 2008 - 154,- Euro

Ehepartner die beide einen eigenen Riestervertrag haben:
2006 - 228, Euro 2008 - 308,- Euro

Je Kindergeldberechtigtes Kind
2006 - 138,- Euro 2008 - 185,- Euro

Die Kinderzulage bekommen Personen die auch Kindergeld beziehen. Bei Ehepartner wird die Kinderzulage automatisch dem Vertrag der Frau gutgeschrieben. Wenn beide schriftlich einwilligen kann die Zulage auch dem Mann gutgeschrieben werden.

Wie viel muss ich sparen?

Grundsätzlich kann man die Höhe des Beitrages selbst bestimmen. Wer aber die volle staatliche Förderung will muss einen bestimmten Teil seines sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalts in den Riestervetrag einzahlen. Dieser Satz steigt bis 2008 in Zwei-Jahres-Schritten an. 2006 - 3% 2008 4% Wenn man den Eigenbetrag und Arbeitslose sollen zumindest einen kleinen Eigenbetrag lesiten. Dieser Sockelbetrag liegt seit 2005 bei 60,- Euro jährlich. Jeder Riestervertrag kann auf Verlangen des Versicherten beitragsfrei gestellt werden, während dieser Zeit entfällt allerdings auch die staatliche Förderung, der Versicherte kann die Beitragszahlung in Abstimmung mit dem Versicherer jederzeit wieder aufgenommen werden.