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RentenbesteuerungDie Politik hat im Januar 2005 mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes eine schrittweise Besteuerung der Renten beschlossen. Damit werden die Arbeitnehmer bezüglich der Altersvorsorge finanziell entlastet, während die Rentner höhere Steuern zahlen müssen. Jedoch hat der Gesetzgeber die Rentenbesteuerung mit zahlreichen Ausnahmen ausgestattet, wodurch die überwiegende Zahl der Rentner, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, keine Steuern zu zahlen haben - also kein Steuerformular ausfüllen müssen. Jeder der neben der staatlichen Rente weitere Einnahmen erhält, muss jedoch das ungeliebte Steuerformular ausfüllen und mit dem Steuerbescheid dann entsprechende Steuern auf seine bescheidene Monatsrente zahlen. Bevor die Rentenbesteuerung beschlossen wurde, erhielten die Rentner ihre Rentenzahlungen steuerfrei, aber dies ändert sich nun innerhalb der kommenden 33 Jahre. Mussten die Rentner vorher nur durchschnittlich 30 Prozent ihrer Rente versteuern, ist dieser Anteil für alle Rentenbezieher nun auf 50 Prozent angestiegen. Das Finanzamt erhöht nun jährlich bis zum Jahre 2040 den Anteil der zu versteuernden Rente wobei die Rentenbesteuerung jedoch nur die Personen trifft, welche zum aktuellen Zeitpunkt das verdiente Rentenleben beginnen. Ab dem Jahre 2040 wird die Rente komplett besteuert, während die Arbeitnehmer eine Entlastung bei den Beiträgen zur Altersvorsorge erfahren. Die Altersvorsorgebeiträge sind ab dem Jahre 2025 schließlich vollständig von der Steuer befreit. Jeder Arbeitnehmer profitiert ebenfalls von dem Alterseinkünftegesetz, denn er darf höchstens 60 Prozent seiner gezahlten Altersvorsorgebeiträge, dabei jedoch maximal 12.000 Euro, steuerlich absetzen. Wer Rentner ist, der muss derzeit keine Steuern zahlen, wenn seine Rente den jährlichen Grundfreibetrag von 7.664 Euro (Ledige) und 15.328 Euro (Verheiratete) nicht übersteigt. Außerdem gibt es vom Finanzamt einen Altersentlastungsbetrag der maximal 1.908 Euro (Ledige) bzw. 3.816 Euro (Verheiratete) beträgt und auch für Nebeneinkünfte gilt. Der Altersentlastungsbetrag wird bis zum Jahre 2040 schrittweise vollständig zurückgefahren, wodurch Rentner, die ihre Rente mit Nebeneinkünfte aufbessern wollen, mit höheren Steuern zu rechnen haben. |