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Was ist der sogenannte Basistarif?Die Gesundheitsreform hat durch die Einführung des Gesundheitsfonds nicht nur Veränderungen für die gesetzliche Krankenversicherung gebracht, sondern durch den Basistarif auch Auswirkungen auf die private Krankenversicherung genommen. Dabei handelt es sich bei dem Basistarif um einen Tarif, den die privaten Krankenkassen ab dem 01. Januar 2009 anbieten müssen. Der Basistarif kennzeichnet sich im Wesentlichen dadurch, dass der Leistungsumfang mindestens dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen muss und zeitgleich keine Unterschiede zwischen den privaten Krankenversicherungen aufweisen soll. Dabei darf die Höhe des monatlichen Beitrags nicht höher sein als der durchschnittliche Höchstbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Entgegen der sonst bei der privaten Krankenversicherung üblichen Vorgehensweise erfolgt bei der Aufnahme in den Basistarif keine Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, dass sich die Höhe des Beitrags durch den Leistungsumfang, das Geschlecht und das Alter des Versicherungsnehmer bestimmt, jedoch das Erheben von Risikozuschlägen oder die Ablehnung einzelner Leistungen oder vollständiger Anträge aufgrund von Vorerkrankungen ausgeschlossen ist. Allerdings gibt es einen wichtigen Punkt, der bei der Wahl des Basistarifs beachtet werden muss. Im Normalfall sind die versicherten Leistungen im Rahmen der privaten Krankenversicherung für die gesamte Versicherungslaufzeit vertraglich garantiert und eine Kürzung oder Streichung von Leistungen bei gleichbleibender Beitragshöhe somit ausgeschlossen. Da der Basistarif jedoch den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung folgt, bedeutet dies, dass alle Leistungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gekürzt oder gestrichen werden zeitgleich auch den Basistarif betreffen. Der Wechsel in den Basistarif ist an einige Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich kann sich nur im Basistarif versichern, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig ist. Freiwillige Mitglieder der GKV können innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Versicherungspflicht in den Basistarif wechseln, daneben gilt die sechsmonatige Frist auch für bereits privat Versicherte. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Wechsel in den PKV Basistarif nur noch dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat und nachweisen kann, dass er in einen günstigeren Tarif wechseln muss, um damit das Fortbestehen der privaten Krankenversicherung aus finanzieller Sicht gewährleisten zu können. Insgesamt sollten bereits privat Versicherte vor einem Wechsel in den Basistarif jedoch berücksichtigen, dass ein Versicherungsvertrag in einer privaten Krankenkasse mit einem gewissen Maß an Flexibilität verbunden ist und andere Möglichkeiten zur Beitragssenkung vorsieht. Möglich ist beispielsweise, eine höhere Selbstbeteiligung für bestimmte Leistungen zu vereinbaren oder nicht benötigte Leistungen aus dem Versicherungsschutz auszuklammern. Auf diese Weise reduziert sich der Beitrag, allerdings bleibt ein umfangreicheres Leistungspaket als im Basistarif bestehen, das zudem vertraglich garantiert und abgesichert ist. |