Kinderzulage bei der Riester Rente
Von Gabriele • Nov 12th, 2007 • Thema: Riester RenteAuch bei der Riester Rente kann man in den Genuss einer staatlichen Förderung, einer Kinderzulage kommen.
Die Riester Rente hat sich in den letzten Jahren auch geändert oder wurde seitens des Gesetzgebers angepasst. So, im Fokus auf die Kinderzulage bei der Riester Rente hat sich auch einiges geändert. Jedoch gilt bei der Förderung, den Zulagen erst einmal grundsätzlich vom Staat der Altersvorsorgezulage nach dem Abschnitt XI. EStG und der Sonderausgabenabzug nach dem § 10a. Jedoch sind diese Zulagen abhängig von einer so genannten ‚Födertreppe’ die sich nach dem sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen richtet. Dem gegenüber steht ein Sockelbeitrag der in den Jahren von 2002 bis 2004 bei 45 Euro ohne Kind und 30 Euro bei einem Kind, 30 Euro bei zwei Kindern, usw., einpendelte. Geändert hat sich jedoch hier, dass seit dem 1. Januar 2005 der Sockelbeitrag einheitlich bei monatlich 60 Euro liegt, egal, ob man nun Kinderlos ist oder Kinder hat.
Der höchste maximale Betrag ist jedoch lediglich der Betrag den man als Sonderausgaben geltend machen kann. Bei einer kleinen Familie (Angestellter, verfügbares SV-pflichtiges Vorjahreseinkommen 35.000, Hausfrau, durch den Ehegatten ‚riesterfähig’ und ein Kind im Kindergartenalter, Fördertreppe bei 3%) in den Jahren 2007 sah dies wie folgt aus: 35.000×3%=1050 Euro. Abzüglich den Grundzulagen des Mannes und der Frau, jeweils 114 Euro, 135 Euro Kinderzulage und 684 Euro Eigenbetrag.
Dem gegenüber steht die Berechnung mit der nun um 1 Prozentpunkt höheren Satz auf der Fördertreppe von 4%: 35000×4%=1400 Euro. Grundzulage Mann/Frau 154 Euro, 185 Kinderzulage und dem jährlichen Eigenbetrag von 907 Euro. De Kinderzulage ist also durchaus beachtenswert bei der Riester Rente.