Private Altersvorsorge

Alles über Rürup und Riester Rente

Das Jahressteuergesetz 2008 zur Rürup Rente

Von Gabriele • Dez 14th, 2007 • Thema: Rürup Rente

Nachdem viele Stimmen laut geworden sind, dass die Rürup Rente vom Staat nachgebessert werden muss, hat der Bundesrat hat endlich eine Änderung zum Jahressteuergesetz bezüglich der Rürup Rente, zugestimmt. […]

Die große Änderung zur privaten Altersvorsorge, insbesondere der Rürup Rente kam Ende des Jahres 2007. Jedoch hatte diese Änderung Auswirkungen bis zum 1. Januar 2006, denn bis zu diesem Zeitraum konnten oder können die monatlichen Aufwendungen zur Rürup Rente geltend gemacht werden. Und das ohne dass sie von anderen privaten Vorsorgen geschmälert werden, wie etwa einer Krankenversicherung oder Kapitallebensversicherungen, Risikolebensversicherung. Der Freibetrag der Vorsorgeaufwendungen war von dieser Art der Vorsorgen recht schnell erreicht, so dass für den steuerlichen Vorteil einer Rürup Rente kaum noch Platz übrig blieb. In der Ansparphase konnte die steuerliche Vergünstigung der Rürup Rente nicht in Anspruch genommen werden und erst durch eine Günstigerprüfung wurden oft dem Sparer in der Ansparphase die Augen geöffnet. Dies hatte Nachteile, denn für denjenigen der mit einem steuerlichen Vorteil gehofft hatte, der bei einem Rürup Vertrag nur in der Ansparphase möglich ist, tendierte zu einem Nachteil. Besonders weil in der Auszahlungsphase die Rürup Rente ja wieder versteuert werden muss, da sie zu den Leibrenten zählt.

Die Änderungen die im Jahr 2008 auf uns zukommen sind, und das ist vielleicht die wichtigste, dass die Zweijahresfrist wegfällt. Positiv ist, dass alle Personen die die letzten zwei Jahre keine Steuererklärung abgegeben haben, sind nun in der Lage, sogar die letzten sieben Jahre geltend zu machen. Besonders wichtig ist das für Studenten die ab dem Jahr 2004 es versäumt hatten ihre Studiengebühren geltend zu machen.

Auch Kosten für Handwerker, Kinderbetreuung (auch ohne Belege) und Haushaltshilfen können rückwirkend geltend gemacht werden. In Bezug zur Rürup Rente ändert sich auch etwas, eine steuerliche Vergünstigung für alle ab dem vollendeten 64. Lebensjahr. Abhängig ist die besondere Vergünstigung vom jeweiligen Geburtsjahr. Unter bestimmten Umständen kann man mit einem lebenslangen Entlastungsbetrag von 35,2% rechnen. Allerdings mit einem eingeschränkten Betrag, von maximal 1672 Euro. Und das ist besonders für diejenigen die als private Altersversorgung eine Rürup Rente abgeschlossen haben, eine sehr gute Aussicht.

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