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Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

Von Gabriele • Nov 10th, 2007 • Thema: Altersvorsorge

Die Altersteilzeit im öffentlichen Dienst, also für Staatsdienerinnen und Staatsdiener unterscheidet sich nicht wesentlich von der Altersteilzeit in anderen Tätigkeitsfeldern. Altersteilzeit ist eine Möglichkeit die der Gesetzgeber geschaffen hat um einen gleitenden Übergang ins Rentenalter zu schaffen und um Arbeitsplätze zu wahren bzw. Neueinstellungen möglich zu machen.

Altersteilzeit im öffentlichen Dienst, hier stehen demjenigen der in Altersteilzeit gehen möchte, zwei verschiedene Grundmodelle zur Auswahl. Einmal das Teilzeitmodell an sich, die auch namensgebend für diese gesetzliche Möglichkeit ist, und ein Blockmodell. Das Teilzeitmodell bedeutet im Alttag des Arbeitslebens für den öffentlichen Dienst, dass sich die Wochenarbeitszeit einfach verringert. Das Blockmodell hingegen bedeutet, dass sich die Arbeitszeit nach der Genehmigung in zwei Hälften aufteilt. In der ersten Hälfte dieses Blockmodells muss weiterhin zu 100% gearbeitet werden, in der zweiten Hälfte des Blockmodells zur Altersteilzeit kann dann die Freistellungsphase genossen werden, die dem Ruhestand, der Pensionierung voran geht.

Vollzugsbeamte haben jedoch eine etwas höhere Altersgrenze als die anderen Beamten. Bei Beamtinnen und Beamten ist die Möglichkeit eine Altersteilzeit zu beantragen beim vollenden des 63. Lebensjahres, Schwerbehinderte jedoch schon ab dem vollenden des 63. Lebensjahres. Wogegen Vollzugsbeamte eine Altersgrenze von 60 Jahren haben. Selbstverständlich kann jeder Betroffene Mitarbeiter im öffentlichen Dienst auch Zeiten außerhalb des Antragsaltersgrenze und der gesetzlichen Altersgrenze wählen. Jedoch sollte man immer dabei bedenken, dass sich die Versorgungsabschläge entsprechend reduzieren.

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