Private Altersvorsorge

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Das Jahressteuergesetz 2007 zur Rürup Rente

Von Gabriele • Dez 11th, 2007 • Thema: Rürup Rente

Der Bundesrat hat endlich im Jahre 2007 eine rückwirkende Änderung zum Jahressteuergesetz bezüglich der privaten aber gesetzlich subventionierten Altersvorsorge, der Rürup Rente, zugestimmt. Für die Anleger ergeben sich folgende Änderungen…. […]

Die Zustimmung zur Reform der Rürup Rente geschah am 24.11.2007. Der große Vorteil ist, dass die Gesetzesänderung rückwirkend gilt und zwar bis zum 1. Januar 2006. Alle Beiträge die man seit dem 1. Januar 2006 in seinen Rürup Rentenvertrag einbezahlt hat, werden oder können steuerlich anders geltend gemacht werden. Die wirklich große Neuigkeit ist, dass andere Vorsorgeausgaben bei der steuerlichen Ermäßigung nun keine Rolle mehr spielt.

Vor der Gesetzesänderung war es kaum möglich, hatte man Ausgaben an Kapitallebensversicherungen oder einer Risikolebensversicherung, eine Krankenversicherung, dass die Höhe der Vorsorge als Pauschale meist ausgeschöpft wurde, oder aber für eine steuerliche Begünstigung der Rürup-Rente kaum eine Steuerermäßigung beantragt werden konnte. Dann verpuffte die Idee, der steuerliche Vorteil der Rürup Rente im Nichts des Steuerdschungels und derjenige die einen Vorteil daraus erhalten sollten, der ja gesetzlich gewollt war, konnte ihn nicht geltend machen. Dies ist seit der Gesetzesänderung anders. Die Nachbesserung des Jahressteuergesetztes, insbesondere mit der einbezogenen rückwirkenden steuerlichen Möglichkeit eröffnen den Anlegern sehr gute Möglichkeiten auch noch im Nachhinein Steuern zu sparen.

Wie und in welcher Höhe die steuerlichen Begünstigungen nun ausfallen hängt jedoch vor allem von der Höhe der monatlichen Einzahlungen ab. Jedoch ist die gesetzliche Änderung ein eindeutiger Schritt in die richtige Richtung für diejenigen die eine private Altersvorsorge abschließen wollen.

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