Alterseinkünftegesetz und Rürup
Von Gabriele • Dez 11th, 2007 • Thema: Rürup RenteAuch wenn man eine steuerlich begünstigte zusätzliche Altersversorgung wie die Rürup Rente abgeschlossen hat, muss man nach dem Alterseinkünftegesetz eine Steuererklärung einreichen. […]
Die Tatsache dass man das Rentenalter erreicht hat und auch Rente bezieht, schütz nicht vor der unliebsamen Tätigkeit (wie es von den meisten Bundesbürger empfunden wird) eine Steuerklärung auszufüllen und beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Denn aufgrund des neuen alterseinkünftegesetz unterliegen auch Einkünfte aus Renten der Besteuerung.
Auch Rentner müssen Steuern bezahlen. Und da die Rürup Rente zu den Leibrenten gezählt werde, diese monatlich ausbezahlt wird, unterliegt sie der Steuerpflicht. Im Moment liegt der Grundfreibetrag der Jahresbruttorente bei 15.534 Euro im Jahr. Renteneinnahmen, kommen sie nun aus einer gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einer privaten und steuerliche begünstigten Rente, die in der Ansparphase wie die der Rürup Rente, steuerlich begünstigt wurde, muss in der Auszahlungsphase Steuern bezahlt werden. Renteneinnahmen sind lediglich bis zur Hälfte Einkommenssteuerfrei. Demnach muss bezüglich des genannten Betrages von 15.534 Euro ein Betrag von 7.767 besteuert werden. Abzüglich einer Werbekostenpauschale von 102 Euro und möglichen Zusatzvorsorgen wie Krankenversicherung und Pflegeversicherung usw. Letztere können als Vorsorgeaufwendungen auch als Rentner steuerlich geltend gemacht werden. Wird der steuerfreie Grundbetrag nicht überschritten, fällt keine Steuererklärung an. Überschreitet man jedoch den Freibetrag muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Auch dann wenn das zuständige Finanzamt eine Erklärung fordert und man unter dem Freibetrag liegt.