Altersteilzeit für Beamte
Von Gabriele • Nov 9th, 2007 • Thema: AltersvorsorgeAuch für Beamte und Beamtinnen ist es möglich von der Altersteilzeit Gebrauch zu machen. Jedoch mussten auch die Beamte mit der letzten Gesetzesänderung sich auf andere Grundvoraussetzungen in punkto Altersgrenzen einstellen.
So gelten zum Beispiel bei verbeamtete Lehrkräfte sowohl Altersgrenzen bezüglich dem Einstiegsalter in die Altersteilzeit, als auch Änderungen bezogen auf die zu leistende Arbeitszeit des Bewilligungszeitraumes des Gesamtarbeitszeitraumes, und zwar 60 von Hundert. Jedoch blieben die beiden Grundmodelle, die im § 85b Abs. 3 verankert sind, zur Auswahl. Nämlich das Teilzeitmodell, das bedeutet eine grundsätzliche Reduzierung von durchgängig 60 v. H. der Arbeitszeit über den gesamten Altersteilzeit-Zeitraum. Die andere Möglichkeit ist das so genannte Blockmodell. In diesem Modell wird die Arbeitszeit so verteilt, dass im ersten Zeitraum der Altersteilzeit die Arbeitsleistung zu 100% geleistet werden muss und sich dann eine lange Freistellungsphase als zweiter Zeitraum anschließt. Anschließend gehen Beamte oder Beamtinnen mit Ablauf der Altersteilzeit in die Pensionierung. Ausnahmen in der Altersteilzeit stellen auch in der Gruppe der Beamte schwer behinderte Menschen dar. Für sie sieht der Gesetzgeber besondere Regelungen vor.
Grundsätzlich gelten jedoch für Bundesbeamte (öffnet pdf von bmi.bund.de) mit der gesetzlichen Änderung seit dem Juli 2006 folgende Änderungen zur Beantragung einer Altersteilzeit:
- die Vollendung des 55. Lebensjahres bei Schwerbehinderten Beamten und Beamtinnen bzw. des 60. Lebensjahres
- in den letzten 5 Jahren mind. 3 Jahre Teilzeitbeschäftigt waren
- die Altersteilzeit muss bis zum 31.12.2009 gestellt, bewilligt und angetreten sein
- Teilzeitbeschäftigten wird die Altersteilzeit nur im Blockmodell bewilligt, da es sonst zu einer unterhälftigen Arbeitszeit führen würde.
[...] Arbeitnehmer. Durch die Altersteilzeit wurde Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Beamtinnen und Beamten eine Möglichkeit eröffnet gleitend in den Ruhestand zu [...]
[...] haben jedoch eine etwas höhere Altersgrenze als die anderen Beamten. Bei Beamtinnen und Beamten ist die Möglichkeit eine Altersteilzeit zu beantragen beim vollenden [...]