Altersteilzeit und Rente
Von Gabriele • Nov 30th, 2007 • Thema: AltersvorsorgeEin gleitender Übergang von der Arbeitszeit in den Ruhestand wurde durch die Altersteilzeit erst möglich gemacht. Ein weiterer positiver Nebeneffekt, den sich die Politik dadurch erhofft, ist eine Verjüngung des Personals und das Schaffen neuer Arbeitsplätze. [...]
Das schöne am Modell der Arbeitsteilzeit ist, dass es nur auf freiwilliger Basis geschehen kann. Und zwar zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beide Vertragspartner müssen der Arbeitsteilzeit zustimmen. Zudem stehen den Betroffenen noch zwei verschiedene Modelle der Arbeitsteilzeit zu Verfügung.
Modell 1: Die Reduzierung der Arbeitszeit um ganze 50%. Wichtig und interessant für denjenigen Arbeitnehmer, der seine Arbeitszeit reduzieren möchte, um weniger Arbeitsbelastung zu haben und so entspannter in seine Rente gehen zu können. Die Vergütung seitens der Arbeitgebers reduziert sich ebenso wie die Arbeitszeit um 50%.
Modell 2: die Reduzierung der Arbeitszeit, oder Umwandlung der Arbeitszeit in das so genannte Blockmodell. Hier ist es so, dass die Arbeitszeit nicht reduziert wird, sondern die letzen Jahre der Erwerbsmäßigkeit werden in zwei Phasen eingeteilt. Während der ersten Phase wird weiter voll gearbeitet und in der zweiten Phase ist man freigestellt von der Arbeit. Diese Phase nennt sich auch die Freistellungsphase der Arbeitszeit, die dann auch weiterhin mit reduzierten Bezügen seitens des Arbeitgebers entlohnt wird.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass viele Arbeitnehmer kurz vor der Rente das erste Modell wählen, weil sie nicht mehr so lange arbeiten möchten. Dennoch sollte man sich vor jedem Antrag der Arbeitsteilzeit erst einmal gründlich darüber informieren, denn der Schritt in die Altersteilzeit als sanfter Übergang zur Rente bedeutet immer finanzielle Einbußen. Und dies nicht nur während der Phase der Altersteilzeit, auch später im Hinblick auf die Rente, die Altersrente.