Besteuerung der Riester Rente
Von Gabriele • Nov 28th, 2007 • Thema: Riester RenteBei der Riester Rente, die steuerliche Vergünstigungen mit sich bringt, wie Zulagen und Steuerabzug spricht man von einer Nachgelagerten Besteuerung. […]
Die staatlich geförderte Altersvorsorge, die Riester Rente wird nachträglich besteuert. Das heißt, im Erlebensfall zahlt Man oder Frau auf die monatlichen Rentenzahlungen Steuern, weil Rentenzahlungen dem so genannten Einkommen zugeordnet werden. Und die gesamte Riester Rente, mitsamt dem Ertragsanteil wird besteuert. Letztlich bezahlt man dann sogar auf den geldwerten Vorteil der Förderung Steuern. Doch weil inzwischen verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, kann es sein, dass in Zukunft diese Besteuerung wieder abgeschafft wird. Jedoch im Moment ist dies lediglich Zukunftsmusik.
In den Jahren der Ansparphase bleibt das wachsende Vermögen steuerfrei. Eine Besteuerung der Riester Rente kommt erst dann zum Tragen, wenn das Vermögen in monatlichen Auszahlungen die zusätzliche Altersvorsorge darstellt. Da aber während den Jahren der Einzahlungsphase der Sparbetrag staatlich subventioniert wurde, mit Zulagen und Steuervergünstigungen, und als steuerfrei gilt, ist diese Phase der Ansparung keiner Besteuerung unterworfen. Sonst würde sicherlich die Riester Rente auch keinen solchen Zulauf haben. Doch dann, wenn das Angesparte Vermögen zur Auszahlung kommt, unterliegt die ganze Summe der monatlichen Zusatzrente, also auch alle staatlichen Zulagen einer Besteuerung.
Jedoch hat die nachträgliche Besteuerung, auch seine Vorteile, nämlich die in der Einzahlungsphase als Steuerzahler. Und da alle Renten einer Besteuerung unterliegen, dies ist im Alterseinkünftegesetz so verankert, unterliegt auch die staatlich geförderte Altersvorsorge einer Besteuerung.
[...] Arbeitnehmer als auch Beamte können von den staatlichen Förderungen der Riester Rente profitieren. Auch Beamte sind „förderfähig“ wie es im Fachjargon heißt. Dennoch haben bis [...]