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Sonderausgabenabzug bei der Riester Rente

Von Gabriele • Nov 25th, 2007 • Thema: Riester Rente

Bei der Riester Rente gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten um eine Doppelbesteuerung während der Einzahlungsphase zu umgehen. Nämlich den Sonderausgabenabzug oder die Altersvorsorgezulage. […]

Die Bundesanstalt der Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Riester Rente zertifiziert. Darum ist es auch möglich, dass derjenige der eine Riester Rente abgeschlossen hat, auch vom Staat dafür eine Altersvorsorgezulage bzw. den Sonderausgabenabzug erhalten kann. Denn der Staat fördert nur Sparformen die durch die Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gemäß AltZertG zertifiziert sind.

Schaut man jedoch einmal genauer hin, so ist es für einen Laien gar nicht so einfach zu unterscheiden was man denn nun abrechnen sollte, den Sonderausgabenabzug oder aber oder die Altersvorsorgezulage. Der zuständige Vermittler, Berater bei dem man die jeweilige Riester Rente aber abgeschlossen hat kann einem sicherlich weiter helfen. Oder aber man lässt sich im Finanzamt beraten. Denn die Kollegen und Kolleginnen dort sind gesetzlich dazu verpflichtet jedem der nachfragt ohne Gebühr und zum Vorteil des Kunden zu beraten. Und das noch kostenlos dazu.

Falsch ist aber die Meinung dass man keine Zulagen vom Staat beantragen muss wenn man eine Riester Rente abgeschlossen hat. Inzwischen gibt es Studien die besagen dass sehr viele Menschen bereits im Jahr 2005 offensichtlich vergessen haben die staatlichen Zuwendungen zu beantragen. Und die Frist um in den Genuss dieser steuerlichen Begünstigungen zu kommen, wird mit dem Jahr 2007 ablaufen. Die Altersvorsorgezulage muss extra beantragt werden. Das sollte nicht vergessen werden. Der Sonderausgabenabzug wirkt sich erheblich steuermindernd aus, sofern dieser auch beim zuständigen Finanzamt beantragt wird.

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