Rürup Rente auch für Selbstständige und Freiberufler?
Von Gabriele • Nov 20th, 2007 • Thema: Rürup RenteViele Selbstständige und Freiberufler sind Aufgrund ihres beruflichen Status nicht Rentenversicherungspflichtig. Daraus ergaben sich in der Vergangenheit regelmäßig Versorgungslücken, insbesondere wenn die Umsätze nicht so waren wie sie sein sollten. So wurde am falschen Ende gespart, nämlich an der Altersvorsorge. […]
Nun ist es auch für die große Gruppe der Selbstständige und Freiberufler möglich eine, bzw. verschiedene Rürup Renten abzuschließen. Dies war lange Zeit nicht möglich. So öffnete der Gesetzgeber zuerst die Möglichkeit mit verschiedenen Rürup Versicherungen als Form der privaten Altersvorsorge. Nun zogen die Banken und Fondsgesellschaften nach und bieten ebenfalls verschiedene Rürup Produkte an.
Bei der nun begünstigten Berufsgruppe hat dies einen besonderen Vorteil, denn diese Art der Altersvorsorge wirkt sich ebenfalls wie bei den Privatpersonen während der Einzahlungsphase Steuer sparend aus. So ist es ein gutes Modell während der Selbstständigkeit Steuern zu sparen. Wobei es keinen Unterschied macht ob derjenige der mit einer Rürup Rente liebäugelt, nun Unternehmer im Sinne des Gesetzes, also Selbstständig ist, oder aber zur großen Berufsgruppe der Freiberufler zählt. Der Vorsorger kann Steuern sparen und dies nicht zu knapp.
Jedoch bietet auch diese Form der privaten und gesetzlich subventionierten Altersvorsorge Nachteile, wobei bei den Unternehmern die Vorteile sicher überwiegen werden. Die Rürup Rente ist nicht vererbbar. Jedoch lassen sich die Hinterbliebenen mit Hilfe einer Extra-Hinterbliebenenabsicherung absichern. Diese Extra Kosten „nagen“ an den Renditen. Alle die nach 2040 in den wohlverdienten Ruhestand gehen, müssen die Rürup Rente, alle Auszahlungen steuerlich veranschlagen. Dennoch sollte man die Vorteile und die Nachteile miteinander abwägen. Und in sehr vielen Fällen ist die Möglichkeit jetzt Steuern zu sparen gewichtiger als die zu erwartenden Steuern. Auch mit der Hoffnung, dass der Gesetzgeber die Rürup Rente nochmals nachbessern wird, wie er es ja bei der Riester Rente bereits erfolgreich getan hat.