Private Altersvorsorge

Alles über Rürup und Riester Rente

Was ist die Günstigerprüfung?

Von Gabriele • Nov 16th, 2007 • Thema: Rürup Rente

Der Begrifflichkeiten-Dschungel im Steuerrecht beinhaltet auch die Bezeichnung Günstigerprüfung in Zusammenhang mit der Rürup Rente. Doch was ist das eigentlich? […]

Nicht dass die deutsche Behördensprache gut verständlich ist, es ist die Amtssprache die oftmals nur Eingeweihte verstehen, oder auch nicht. Und im Zusammenhang von Riester und Rürup kamen neue Wortschöpfungen hinzu. Doch die Günstigerprüfung, was ist das eigentlich?

Die Günstigerprüfung im Zusammenhang mit der Rürup Rente hat sich in den Jahren in denen es diese zusätzliche Form der gesetzlich geförderten Altersvorsorge gibt, zwar nicht als Begriff, sondern in der Form der Prüfung etwas geändert. Grundsätzlich kann jedoch zur Günstigerprüfung gesagt werden, dass es um die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen bei der jährlich fälligen Einkommenssteuererklärung geht. Bis 2004 war es möglich für alle Versicherungen einen einheitlichen abzugsfähigen Vorsorgehöchstbetrag steuerlich geltend zu machen. In der Übergangsphase der darauf folgenden Jahre bis zum dem Zeitpunkt dass ein vollständiger Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden konnten, so formulierte sich der Gesetzgeber, konnte es sein, dass „bestimmte Personengruppen“ sind ungünstiger stellten als bei der bisherigen Regelung. So führt das Finanzamt (per Gesetzt) die folgenden 15 Jahre die Günstigerprüfung durch, verankert im § 10 Absatz 4a des EStG 2005.

Verständlicher ausgedrückt: Wenn sich nun der Sonderabgabenabzug für den Steuerpflichtigen auf der Grundlage der ermittelten tariflichen Einkommenssteuer günstiger als die Zulage, erhöht sich per Gesetz der Anspruch auf die Zulage. Oft ist es jedoch so, dass sich der Steuerpflichtige, wenn er zu den Besserverdienenden gehört, nicht das Kindergeld in Anspruch zu nehmen, sondern den Kinderfreibetrag. Aus diesem Grund wird vom Finanzamt die Günstigerprüfung vorgenommen. Wollen wir allen Steuerpflichtigen wünschen, dass das Finanzamt die Günstigerprüfung auch fehlerfrei durchführen kann, im Dschungel der Gesetze und verschiedenen staatlichen Förderungen. Denn auch bei einer staatlich geförderten Rüruprente darf sich keiner schlechter stellen im Hinblich auf die bereits vorhandenen Freibeträgen.

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3 Kommentare vorhanden »

  1. [...] sparen gewichtiger als die zu erwartenden Steuern. Auch mit der Hoffnung, dass der Gesetzgeber die Rürup Rente nochmals nachbessern wird, wie er es ja bei der Riester Rente bereits erfolgreich getan [...]

  2. [...] man eine Rürup Rente abschließt, sollte man eine Günstigerprüfung durchführen lassen um festzustellen, ob sich eine Rürup Rente auch tatsächlich rentiert. Denn [...]

  3. [...] man jährlich in seine private aber staatliche subventionierte Rentenversicherung stecken um einen steuerlichen Vorteil daraus zu [...]

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