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Alles über Rürup und Riester Rente

Riester Rente vererben

Von Gabriele • Nov 13th, 2007 • Thema: Riester Rente

Eine Riesterrente ist per Gesetz für den „Erlebensfall“ gedacht. Genau wie die normale, gesetzliche Rente auch. Denn die Neue Rente, die Riester Rente soll die gesetzliche letztlich ausgleichen.

Grundsätzlich ist die Riester Rente dazu da, den eigenen Lebensabend finanziell abzusichern zu versüßen wenn man so will. Die Riesterrente ist nicht dazu gedacht, etwas anzusparen und dann die Hinterbliebenen zu begünstigen. Dennoch hat der Gesetzgeber aber einige Möglichkeiten für den überlebenden Ehepartner gelassen.

So kann auch hier der nächste Angehörige davon profitieren. Jedoch nicht in der Form einer Einmalzahlung. Denn dann müsste der komplett Angesparte Betrag versteuert werden und die entsprechenden Kapitalerträge die daraus entstanden sind, versteuert werden.

Unterschieden werden muss jedoch der Zeitpunkt des Todesfalles in Verbindung mit dem Vertrag. So wird hier der Todesfall in der Ansparphase bzw. im so genannten Auszahlungsplan unterschieden. Konkret bedeutet dies, stirbt der Vertragspartner während der Ansparphase, so geht der Vertrag, bis auf wenige Ausnahmen in den Besitz des überlebenden Ehepartners über. Stirbt der Vertragspartner jedoch während der Auszahlungsphase, also wenn der Vertragspartner schon eine Riester Rente bezieht, so gibt es zumeist keine Kapitalauszahlungen. Jedoch sind hier Auszahlungen möglich, Ausnahme Verträge mit Versicherungsunternehmen, bzw. bei vertraglich festgelegten „Rentengarantiezeiten“. Jedoch muss bei beiden Varianten Erbschaftssteuer bezahlt werden. Eine Riester Rente vererben geht somit nicht und es muss immer mit „Abzügen“ gerechnet werden. Parallel zur Riesterrente lässt sich eine Risikolebensversicherung empfehlen, die dann die entstandene Versorgungslücke abdeckt.

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