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Betriebliche Altersvorsorge
Die Unternehmen sind seit dem aktuellen gesetzlichen Bestimmungen dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Von dem Kapital, dass die Arbeitnehmer bei ihrer betrieblichen Altersvorsorge sparen, bekommen sie entweder eine gute Monatsrente oder eine Kapitalzahlung zusätzlich zu der eher bescheidenen staatlichen Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Geschäftsführer eines Unternehmens kann frei entscheiden ob er eine Beteiligung an der betrieblichen Altersvorsorge leistet. Die Beteiligung an der betrieblichen Altersvorsorge können Unternehmer als Betriebsausgaben absetzen. Die Mitarbeiter leisten ihre Zahlungen über das nicht versteuerte Bruttoeinkommen. Es gibt abhängig davon wie der Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge gestaltet wurde, eine finanzielle Unterstützung in Form einer Riester-Förderung durch den Staat. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, dass der Arbeitgeber einen prozentualen Anteil des Einkommens in eine Direktversicherung einzahlt und dabei können die Gelder in eine private Rentenversicherung, Lebensversicherung, einer Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung fließen.
Direktversicherung
Bei einer Direktversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Monatsbeiträge, die in eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung eingezahlt werden. Die Finanzierung der Direktversicherung erfolgt über das monatliche Bruttoeinkommen, aber kann auch zu je 50 Prozent vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert werden. Die Direktversicherung wird außerdem über Riesterzuschüsse und Steuervorteile staatlich gefördert. Weil die Verwaltung der Direktversicherung von der Versicherungsgesellschaft übernommen wird, fällt der finanzielle und bürokratische Aufwand für Unternehmen relativ gering aus. Daher spricht die Direktversicherung besonders kleine und mittelständische Unternehmen an. Bei einem Arbeitsplatzwechsel kann der Mitarbeiter seine Direktversicherung zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
Direktzusage
Die Direktzusage ist eine Betriebsrente die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zahlt und zwar direkt ohne Umwege über Pensionsfonds oder andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Wenn sich der Geschäftsführer einer Firma für eine Direktzusage entscheidet, muss er Pensionsrückstellungen bilden, die zwar den jährlichen Gewinn drücken, aber im Gegenzug wird die steuerliche Belastung reduziert. Sollte das Unternehmen durch eine schlechte Auftragslage, einen finanziellen Engpass oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen in die Pleite trudeln, sind sämtliche Rentenansprüche der Direktzusage über den sogenannten Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert.
Pensionsfonds
Die Pensionsfonds sind sicher die attraktivste Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, weil die monatlichen Beiträge in Aktien, Anleihen oder Aktienfonds investiert werden. Die Renditen sind bei Aktien, Aktienfonds und Anleihen recht gut und werden es langfristig auch bleiben. Eine Mitnahme der Pensionsfonds-Police ist bei einem Arbeitsplatzwechsel möglich. Sollten die Kurse der Aktien, Aktienfonds oder Anleihen sinken, so ist das eingesetzte Kapital durch den Pensions-Sicherungsverein gut abgesichert.
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