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Basisrente

Die Basisrente wurde vor zwei Jahren von der Politik beschlossen und ist eine Rente die staatlich subventioniert wird. Es wird dabei ein Einmalbetrag oder monatlicher Betrag geleistet und führt zu einer garantierten Rente die bis zum Lebensende gezahlt wird. Dabei sind Sonderzahlungen möglich und durch die Überschussbeteiligung des gewählten Versicherungsunternehmens steigt die Rentenzahlung in ihrer Höhe. Weil die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, vom Staat gefördert wird, können die dafür getätigten Ausgaben bei der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgabe eingetragen werden, wodurch die Steuerbelastung sinken kann.

Die Basisrente kann nicht vererbt, verschenkt und übertragen werden. Damit wird verhindert dass der Sparbetrag der Basisrente nicht für andere Dinge außer der Altersvorsorge genutzt wird. Wer die Ausgaben zur Basisrente als Sonderausgabe bei der Steuererklärung geltend machen möchte, der muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss im Versicherungsvertrag stehen, dass die Basisrente lebenslang überwiesen wird und die Rentenzahlungen erst mit 60 Jahren starten. Die Koppelung der Basisrente an eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch möglich und es kann festgelegt werden, ob Hinterbliebene eine finanzielle Versorgung erhalten. Sollte der Versicherte arbeitslos sein, dann sind die monatlichen Beiträge und der Sparbetrag vor einer Pfändung und dem Staat geschützt.

Die Basisrente ist besonders für Selbstständige und Freiberufler empfehlenswert, die sich eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen möchten. Die Banken und Versicherungsgesellschaften bieten die Rüruprente als Rentenversicherungen an die mit Fonds verbunden sind. Sollte der Versicherte vor dem Ende der sogenannten Ansparphase sterben, erhält die Versicherung das bis dahin angesparte Vermögen, aber dies lässt sich seit 2007 durch entsprechende Regelungen, die im Versicherungsvertrag festgelegt wurden, bereits schon vorher verhindern. Der Versicherte kann im Versicherungsvertrag festlegen, dass Hinterbliebene eine Rente erhalten. Außerdem ist es empfehlenswert, eine Zusatzversicherung abzuschließen, welche alle Beiträge komplett erstattet, die bis zum unvorhergesehenen Tod des Versicherten gezahlt wurden. Es sollte dabei beachtet werden, dass die Beiträge zur Basisrente niedriger als die Monatsbeiträge der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Die folgenden Personengruppen profitieren von einer Basisrente:

Alleinstehende Arbeitnehmer mit mehr als 2.000 Euro Bruttoeinkommen pro Monat
Verheiratete Arbeitnehmer die zusammen über 4.000 Euro brutto monatlich verdienen
Selbstständige welche in die gesetzliche Rentenversicherung
Selbstständige die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen

Wer selbstständig ist profitiert also auch von staatlichen Förderungen und sollte überlegen eine Basisrente abzuschließen, damit die spätere Rente nicht zu niedrig ausfällt.